Neu für Kanada: Keine eTA – keine Einreise

Ab Oktober ist die Einreise nach Kanada nur mit zuvor beantragtem elektronischem CVisum möglich.
Ab Oktober ist die Einreise nach Kanada nur mit zuvor beantragtem elektronischem CVisum möglich.

Zur Einführung der Electronic Travel Authorization (eTA) am 15. März 2016 gewährte Kanada eine Übergangszeit, die eine Einreise ohne eTA ermöglichte. Diese endet am 30. September 2016. Danach ist eine Einreise nur mit gültiger eTA möglich. Mit anderen Worten: Keine eTA – keine Einreise.

eTA muss vor Reiseantritt beantragt werden

Der eTA-Antrag ist eine einfache Online-Formalität, die in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist. Die Einreisegenehmigung sollte rechtzeitig vorab beantragt werden, und ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Dazu zählen auch deutsche Staatsbürger.

Vorsicht bei Drittanbietern

canada-159585_640Der Onlineantrag wird bei der Einwanderungsbehörde (Department of Citizenship and Immigration Canada) gestellt, die Gebühr beträgt sieben Kanadische Dollar (zurzeit etwas weniger als fünf Euro). Der Antrag kann auch über Drittanbieter eingereicht werden. Destination Canada warnt allerdings vor Firmen, die eine erheblich höhere Gebühr verlangen und weist darauf hin, dass diese Extra-Gebühren nicht von der Einwanderungsbehörde erhoben werden.

Einreisegenehmigung für fünf Jahre gültig

Die Einreisegenehmigung gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen beziehungsweise eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Die Einreisegenehmigung ist an den Reisepass gekoppelt.

Sonderfälle zur eTA-Genehmigung

Die eTA wird nicht erteilt, wenn Alkoholverstöße im Straßenverkehr vorliegen. Selbst nach Ablauf des Fahrverbotes des strafverhängenden Landes gilt eine Bewährungszeit von fünf Jahren, bevor ein eTA-Antrag gestellt werden kann. Weiterführende Informationen unter www.Canada.ca/eTA. Ein Ausfüllhilfe auf Deutsch findet sich hier.

Karsten-Thilo Raab

berichtet seit mehr als drei Jahrzehnten für eine Vielzahl von Zeitungen und Magazinen über Reiseziele weltweit. Zudem hat er sich einen Namen als Autor von mehr als 120 Reise-, Wander- und Radführern sowie Bildbänden gemacht.