Natur ohne Grenzen: Schwedens Jedermannsrecht eröffnet ungeahnte Freiheiten

Das schwedische Jedermannsrecht gestattet weit mehr als das Sammeln von Pilzen. (Foto Johan Willner)
Das schwedische Jedermannsrecht gestattet weit mehr als das Sammeln von Pilzen. (Foto Johan Willner)

Einfach querfeldein durch den Wald und über die Berge laufen, Pilze und Beeren für den persönlichen Bedarf sammeln, Blumen pflücken oder sein Zelt irgendwo in der Natur aufschlagen – am liebsten natürlich direkt an einem See. Was für die Schweden selbstverständlich ist, wirft bei Urlaubern aus anderen Lämdern nicht selten die Frage auf: Darf man das überhaupt? Und die Antwort lautet: Ja, man darf.

Denn das schwedische Jedermannsrecht erlaubt es jedem, sich in Schwedens Natur frei zu bewegen. Den Ruf „runter von meinem Land“ muss niemand fürchten – es sei denn, er trampelt durch einen privaten Gemüsegarten oder über einen bestellten Acker. Denn mit dem Recht überall zu wandern, Rad zu fahren, zu reiten, Ski zu fahren oder zu zelten kommt auch die Verantwortung dafür, weder Flora und Fauna noch andere Menschen zu schädigen oder zu stören.

„Keine Spuren hinterlassen“ heißt die Devise. Entsprechend gilt das Jedermannsrecht auch nicht für motorisierte Fahrzeuge. Eine detaillierte Auflistung eventueller Einschränkungen finden Schwedenurlauber unter www.visitsweden.com und www.swedishepa.se.