Zeltspaß in freier Natur: Wo wildes Campen noch erlaubt ist

Wildes Campen ist für die einen eine Alternative zum Hotelaufenthalt oder zur Ferienwohnung, für andere eine Möglichkeit, kostengünstig zu urlauben. Für wiederum andere ist es der Inbegriff der gelebten Freiheit. Ein Stück Abenteuer inmitten zum Teil unberührter Natur. Doch die Länder, in denen für eine Nacht das Zelt an einem beliebigen Platz aufgeschlagen werden darf, sind zumindest für  Europa schnell genannt. So ist das Zelten in der Wildnis vor allem in skandinavischen Ländern erlaubt. In Schweden gilt das Jedermannsrecht („Allemansrätt’). Dieses erlaubt einem jeden, überall zu wandern, Rad zu fahren, zu reiten, Ski zu fahren oder zu zelten – Ausnahme bilden Privatgärten, die Nähe von Wohnhäusern oder bestellte Äcker. Auch das benachbarte Norwegen kennt seit 1957 ein Jedermannsrecht, das allen ermöglicht, die Natur als Aufenthaltsort frei zu nutzen und sich der Früchte der Natur zu bedienen – natürlich unter entsprechender Rücksichtnahme auf die Tier- und Pflanzenwelt. Beim Zelten gilt es einen Abstand von mindestens 150 Metern zu Häusern und Hütten einzuhalten und gegebenenfalls die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einzuholen. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt.

In Island ist wildes Campen grundsätzlich nicht verboten. Gleichwohl wird es gerne gesehen, wenn vornehmlich die Zeltplätze des Landes genutzt werden. In Dänemark ist das Campen außerhalb der Campingplätze nicht erlaubt. Dies schließt insbesondere auch die Dünenlandschaften an der dänischen Küste ein. Gleichwohl ist seit 2011 in ausgewählten Waldgebieten das Zelten gestattet. Mit Rücksicht auf den Schutz der Natur hat die dänische Naturbehörde Naturstyrelsen nur solche Wälder für das Zelten freigegeben, in denen Flora und Fauna möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Waldgebiete Blokhus Plantage, Vigsø Plantage oder Års Skov in Nordjütland, der Wald Solbjerg Skov bei Aarhus, der Sollerup Skov auf Fünen, der Grønnæsse Skov bei Hundested auf Seeland und der Wald Rø Plantage auf Bornholm. Eine aktuelle Liste der Wälder findet sich online unter www.naturstyrelsen.dk/Naturoplevelser/Aktiv/FriTeltning. Voraussetzung für das naturnahe Outdoorerlebnis ist unter anderem, dass nur eine Nacht an derselben Stelle übernachtet wird. Erlaubt sind maximal zwei Drei-Personen-Zelte pro Lagerplatz. Darüber hinaus müssen die Zelte außerhalb der Sichtweite von Wohnbebauung, Campingplätzen oder Straßen stehen.

In Finnland ist gemäß des dort geltenden Jedermannsecht ein vorübergehender Aufenthalt in der Natur, wie etwa Ausruhen, Schwimmen, Sonnen und zeitweiliges Lagern, wie Zelten während einer anderen kurzen Periode, überall da gestattet, wo auch das Betreten zulässig ist, wenn dadurch dem Besitzer oder Inhaber kein Schaden oder Nachteil zugefügt wird.

In Frankreich ist das wilde Campen generell erlaubt – vorausgesetzt, der jeweilige Eigentümer des Geländes erklärt sein Einverständnis. Immer verboten ist das Campen hingegen in geschützten Wäldern und Parks, an öffentlichen Straßen und Wegen, an Stellen, die näher als 500 Meter von historischen Denkmälern entfernt liegen, im Umkreis von 200 Metern rund um eine Trinkwasserquelle sowie an den Meeresufern. Die Strafe bei Nichtbeachtung diese Bestimmungen kann bis zu 1.500 Euro  betragen.

In Schottland ist das Recht auf wildes Campen im Scottish Outdoor Access Code (www.outdooraccess-scotland.com) verbrieft, der im Jahre 2004 vom Parlament verabschiedet wurde. Und auch hier gelten die gleichen Grundregeln wie in anderen Ländern: Müll vermeiden und ordnungsgemäß entsorgen, keine Feuer im oder am Waldrand, die Nähe zu Wohnhäusern meiden und im Zweifelsfalle den Landbesitzer um Erlaubnis fragen. Im benachbarten England und Wales ist wildes Campen offiziell verboten, wird aber häufig geduldet, sofern der Landbesitzer sein Einverständnis gibt. Ausnahmeregelung gibt es für einige Nationalparks wie das Dartmoor in England oder Brecon Beacons in Wales, wo es in einigen Bereichen erlaubt ist, das Zelt für eine Nacht aufzuschlagen, sofern man den Platz sauber wieder zurücklässt. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Parkbehörden.

Offiziell ist wildes Campen in Polen nicht erlaubt, in den Nationalparks sogar streng verboten. Gleichwohl schlagen immer wieder Reisende ihre Zelte in freier Natur auf. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man den Bauern oder Eigentümer fragen, ob man auf seiner Wiese bleiben darf. Im Wald ist Campen außerhalb ausgewiesener Plätze verboten. Theoretisch könnte man dafür eine Strafe von bis zu 500 Zloty (etwa 120 Euro) bekommen.

Schwieriger ist die Rechtslage in der Schweiz, wo freies Zelten und Campen in Naturschutz- oder Banngebieten generell verboten ist. Ansonsten aber ist es an der jeweiligen Gemeinde selber beziehungsweise an den einzelnen Kantonen, eigene Regelungen zu schaffen und Ausnahmen zu genehmigen. Komplett verboten ist wildes Campen derweil in Belgien (Bußgeld bis zu 200 Euro), Griechenland, Irland, Italien (Bußgeld bis zu 500 Euro), Luxemburg, den Niederlanden (Bußgeld bis zu 120 Euro), Österreich, Spanien und Ungarn.