Australien: Neue Visa-Regelung nach Buschfeuern

 Buschfeuern
Nach den Buschfeuern hat Australien die Aufenthaltsbestimmungen für Helfer beim Wiederaufbau gelockert. – Foto Mitchell Cox/Tourism NT

Nach den verheerenden Buschfeuern lockert die australische Regierung die Visa-Bedingungen für Working Holiday Maker, die beim Wiederaufbau mithelfen wollen. Seit Februar 2020 dürfen alle, die aktiv bei der Beseitigung von Brandfolgen helfen wollen, (anstatt bisher maximal sechs) bis zu zwölf Monate für denselben Arbeitgeber tätig sein. Ob für Koalas ein neues Zuhause schaffen, Bäume pflanzen oder Zäune reparieren – arbeitswillige Reisende, vorrangig junge Backpacker, sollen nun Landwirten und regionalen Unternehmen bei Aufräum- und Reparaturarbeiten unterstützen und somit der örtlichen Wirtschaft Aufwind geben.

Bis zu drei Jahre in Australien bleiben

Als Urlauber kommen und als lebenslange Freunde wieder gehen, so lautet die Devise von David Littleproud, Minister für Notfallmaßnahmen. Für deutsche Working Holiday Maker bedeuten die Visa-Änderungen: Sowohl bezahlte als auch freiwillige Wiederaufbau-Arbeit wird von Australien jetzt als „specified work“ anerkannt. Bisher wurde im Rahmen der Visa-Vergabe unbezahlte Arbeit nicht akzeptiert. Ähnliche Maßnahmen wurden von der australischen Regierung auch nach dem Wirbelsturm Debbie im Jahr 2017 getroffen.

r auf Kangaroo Island sind die Auswirkungen von Buschfeuern deutlich sichtbar. – Foto Toursim Australia

Sie öffnen ab sofort neue Perspektiven für den Aufenthalt in Down Under. Nicht nur, dass man bis zu einem Jahr am gleichen Ort arbeiten darf. Wer zum Beispiel schon vor Ort ist, kann sein bestehendes Working-Holiday-Visum um ein weiteres Jahr (maximal insgesamt auf drei Jahre) verlängern.

Bisher nutzten die meisten Reisenden die Working-Holiday-Visa, um auf Farmen oder in der Gastronomie zu arbeiten. Nach Angaben des australischen Innenministeriums sind aktuell 180.223 Visa vergeben worden. Mit 21.152 Empfängern stellt Deutschland die viertgrößte Gruppe von arbeitenden Urlaubern in Australien.

Kurz und bündig: Die neuen Einreisebestimmungen

Egal ob freiwillige oder bezahlte Arbeit in den betroffenen Gebieten – seit 17.02.2020 wird jede Arbeit, auch unentgeltliche – als „specified work“ angerechnet. Working Holiday Maker können bis auf Weiteres bis zu einem Jahr auf der gleichen Stelle arbeiten, anstatt der üblichen sechs Monate. Bereits bestehende Working Holiday Visa lassen sich auf bis zu maximal drei Jahre verlängern. Weitere Information gibt es unter www.australia.com.