Wer verreist, bringt als Erinnerung gerne einen Hauch Exotik mit nach Hause. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist darauf hin, dass zahlreiche beliebte Reisemitbringsel aus der Tier- und Pflanzenwelt dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und damit strengen Handelsverboten unterliegen. Oft werden solche Souvenirs im Urlaubsgebiet auf Märkten, am Strand und in Antikgeschäften offen zum Kauf angeboten.
„Dies ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen“, warnt Norbert Holthenrich, Präsident des ZZF. „Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer.“ Auch viele ungeschützte Tiere und Pflanzen sind durch den Souvenirhandel bedroht. Laien können in der Regel nicht beurteilen, ob es sich um eine geschützte Art handelt.
Laut Bundesamt für Naturschutz hat der Zoll allein im vergangenen Jahr an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. In mehr als 90 Prozent dieser Fälle waren Touristen betroffen, die unerlaubte Mitbringsel im Gepäck hatten. Darunter waren beispielsweise lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder, Orchideen oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen.
Das CITES-Abkommen schreibt vor, dass für den Transport über die Grenze Genehmigungen erforderlich sind. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche bzw. EU-Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und ein Bußgeld.
Mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln und sogar das bei uns so beliebte Alpenveilchen.
Aber auch bei wild lebenden Hunden oder Katzen, die nicht den Vorschriften des WA unterliegen und die Tierfreunde aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten: In vielen Urlaubsländern gibt es nach wie vor Tollwut. Deswegen dürfen Hunde und Katzen nur in die Bundesrepublik eingeführt werden, wenn sie mindestens 40 Tage bis längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt nachweislich gegen Tollwut geimpft wurden.
In der Europäischen Union ist der EU-Heimtierpass bei Hunden, Katzen und Frettchen Pflicht, außerdem müssen alle Tiere mit einem Mikrochip markiert sein. Den Heimtierpass mit eingetragener Tollwutimpfung stellt der Tierarzt aus.
Dr. Fabian von Manteuffel, Tierarzt des ZZF, rät davon ab, Tiere aus dem Urlaub mitzubringen. In seiner Praxis in Hamburg behandelt er regelmäßig Hunde, die aus dem südlichen Mittelmeerraum stammen. Sie leiden an Leishmaniose oder Babeiose – Krankheiten, die von Insekten übertragen werden. „
Eine Behandlung ist häufig sehr langwierig und teuer. Außerdem kann eine vollständige Heilung von Leishmaniose nicht garantiert werden“, sagt von Manteuffel. Bevor man einen Hund beispielsweise aus Spanien oder Portugal mitbringt, sollte dieser auf jeden Fall noch am Urlaubsort untersucht und entwurmt werden. „Wir empfehlen, keine Tiere mitzubringen, sondern stattdessen Tierschutzprojekte vor Ort zu unterstützen“, sagt ZZF-Präsident Holthenrich.
Hinweise zu Einreisebestimmungen und Tierkrankheiten in Urlaubsländern gibt es beispielsweise unter www.petsontour.de. Welche Tiere und Pflanzen auf der Roten Liste der geschützten Arten stehen, lässt sich hier überprüfen: www.wisia.de.
Karsten-Thilo Raab
berichtet seit mehr als drei Jahrzehnten für eine Vielzahl von Zeitungen und Magazinen über Reiseziele weltweit. Zudem hat er sich einen Namen als Autor von mehr als 120 Reise-, Wander- und Radführern sowie Bildbänden gemacht.