Vignettenpflicht für Umweltzonen in Frankreich

In Frankreich gilt ab 2017 für Fahrzeuge Vignettenpflicht. Insgesamt gibt es dabei sechs verschiedene Kategorien. (Foto Crit-Air.fr-Green-Zones-GmbH)
In Frankreich gilt ab 2017 für Fahrzeuge Vignettenpflicht. Insgesamt gibt es dabei sechs verschiedene Kategorien. (Foto Crit-Air.fr-Green-Zones-GmbH)

In Frankreich nicht zugelassene Fahrzeuge, dass heißt Fahrzeuge von Touristen oder europäischen Firmen müssen in den neu eingeführten Umweltzonen ab 1. April 2017 im Besitz der Umwelt-Plakette Crit’Air sein. Die Vignette soll den Zugang in die neu eingeführten Umweltzonen beziehungsweise Zonen mit eingeschränktem Verkehr (ZCR – Zones à circulation restreinte) regulieren. Für in Frankreich gemeldete Bürger gilt diese Pflicht bereits seit Juli 2016. Die Vignette ist für Fahrzeughalter aus dem Ausland ab März 2017 erhältlich. Ziel der Reform ist es, kurz- aber auch langfristig die Emissionen und die atmosphärischen Verschmutzungen wie Stickoxide und Feinstaub in der Luft zu reduzieren.

Die Vignette sowie die Umweltzone wurden zunächst in Paris eingeführt. Im gesamten Stadtgebiet sowie innerhalb der Peripherie ist die Zufahrt für alte LKW und Busse bereits seit Juli 2015 untersagt, seit Juli 2016 gilt dies auch für zu alte PKW. Bisher gilt Vignettenpflicht nur für Paris, jedoch planen auch andere französische Städte für die nächsten Jahre die Einführung einer Umweltzone.

Umweltplakette gut sichtbar an Windschutzscheibe befestigen

Dieser Schilder markieren den Anfang und das Ende einer französischen Umweltzone. (Foto Crit-Air.fr-Green-Zones-GmbH)
Dieser Schilder markieren den Anfang und das Ende einer französischen Umweltzone. (Foto Crit-Air.fr-Green-Zones-GmbH)

Ähnlich der in Deutschland eingeführten Umweltplaketten soll die Vignette auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden und ist in Frankreich in sechs verschiedenfarbige Kategorien eingeteilt. Diese orientieren sich am Jahr der Erstzulassung sowie der Abgaswerte (nach europäischer Abgasnorm EURO). Keine Crit’Air Plakette erhalten PKW und Nutzfahrzeuge (unter 3,5 Tonnen) mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997, Zweiräder mit Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 sowie LKW und Busse mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2001. Ausgenommen von der Vignettenpflicht sind auch Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sowie Fahrzeughalter mit Parkausweis für Behinderte.

Für in Deutschland gemeldete Fahrzeuge kann die Plakette über folgendes Portal bestellt werden: www.crit-air.fr/de/bestellshop.html.

Für Fahrzeughalter aus Frankreich kostet das Fehlen einer Crit’Air Plakette seitdem 1. Oktober bis zum Ende des Jahres 2016 35 Euro, ab dem 1. Januar 2017 dann sogar 60 Euro für PKW beziehungsweise 135 Euro für LKW und Busse.