Neues vom Himmel: Yoga am Airport, Flugverbot für Batterien, neue Lounge in Heathrow

Sonnengruß im Terminal: Der Flughafen Frankfurt hat zwei kostenlose Yoga-Räume für Passagiere eingerichtet. (Foto Fraport)
Sonnengruß im Terminal: Der Flughafen Frankfurt hat zwei kostenlose Yoga-Räume für Passagiere eingerichtet. (Foto Fraport)

Yoga-Freunde können nun am Frankfurter Flughafen ganz in Ruhe ihre Übungen machen. Der Airport hat im Terminal 1 und 2 je einen Yoga-Raum eröffnet und mit allen nötigen Utensilien professionell ausgestattet. Matten liegen bereit, eine Spiegelwand hilft, die eigenen Übungen zu kontrollieren. Auf den Bildschirmen laufen Yoga-Anleitungen mit Musik. Informationen zu den Übungen findet man in den ausgelegten Flyern. Die Yoga-Räume sind durchgehen geöffnet, der Zugang ist kostenlos.

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Kanada-Urlauber brauchen ab dem 15. März ein Einreiseerlaubnis. Das gilt für Flugreisende ohne Visum. Die Electronic Travel Authorization muss vor der Einreise über ein Portal der kanadischen Regierung beantragt werden und kostet fünf Euro. Die Genehmigung gilt fünf Jahre.

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Verschiedene Airlines boykottieren den Flughafen auf Vanuatu. Air New Zealand, Virgin Australia und Qantas fliegen den internationalen Airport Bauerfield in Port Vila bis auf Weiteres nicht mehr an. Grund ist der schlechte Zustand der Landebahn in dem südpazifischen Inselstaat.

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Die British Airways Lounge am Terminal 5 in Heathrow erstrahlt nun im neuen Glanz. (Foto British Airways)
Die British Airways Lounge am Terminal 5 in Heathrow erstrahlt nun im neuen Glanz. (Foto British Airways)

British Airways-Reisende in First und Gold Executive Club-Mitglieder können sich auf ihren nächsten Flug doppelt freuen: Mit 220 neuen Möbelstücken erstrahlt die First-Lounge am Terminal 5 auf dem Großflughafen London Heathrow in neuem Glanz und bietet den Fluggästen schon vor dem Flug eine  Mischung aus Unterhaltungs-, Rückzugs- und Erfrischungsmöglichkeiten.

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Myanmars größte Stadt Rangun bekommt neuen Flughafen: Der Hanthawaddy International Airport ist für zwölf Millionen Passagiere pro Jahr geplant und soll 2022 eröffnet werden.

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In 2015 gab es deutlich weniger Zwischenfälle im Flugverkehr. Im vergangenen Jahr registrierte das Luftfahrt-Bundesamt gut 2.200 Meldungen, das sind fast 300 weniger als 2014. Es gab zwar mehr Beinahe-Unfälle, aber weniger Vorfälle mit Ölgerüchen, Vogelschläge und Laserattacken auf Piloten.

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Airlines müssen bei Verspätungen für eventuell entstandene Arbeitsausfälle eines aufkommen.
Airlines müssen bei Verspätungen für eventuell entstandene Arbeitsausfälle eines aufkommen.

Arbeitgebern steht Schadenersatz zu, wenn ihre Mitarbeiter aufgrund von Flugverspätungen nicht rechtzeitig zu Termine erscheinen können. Eine Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die verspätete Mitarbeiter entstanden sind, urteilte der Europäische Gerichtshof. Gemäß des Montrealer Übereinkommens liegt der Höchstbetrag derzeit bei rund 5.000 Euro.

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Airlines dürfen den vollen Flugpreis bei der Buchung unabhängig vom Preis und dem Zeitraum bis zum Reisetermin. kassieren. Dies hat der Bundesgerichtshof am 16. Februar klar gestellt. Die Zahlung bei der Ausstellung des Tickets sei internationaler Standard und keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Verbraucherzentrale NRW wollte die AGB von Lufthansa, Condor und Tuifly kippen und ist damit gescheitert.

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Lithium-Ionen-Batterie dürfen bei Flügen nicht mehr im Koffer mitgeführt werden.
Lithium-Ionen-Batterie dürfen bei Flügen nicht mehr im Koffer mitgeführt werden.

Weil Lithium-Ionen-Batterie Brände auslösen könnten, dürfen sie ab April nicht mehr als Gepäck aufgegeben werden. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation Icao erlaubt sie weiter im Handgepäck – etwa in Laptops oder Smartphones.

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Eine Zubringer-Airline muss gemäß Urteil des Berliner Landgerichts für einen verpasstem Anschlussflug zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchführt und kein Codesharing besteht. Der erste Carrier sei zwar nicht für die zweite Strecke verantwortlich, aber durchaus für die Gesamtverspätung der Reise und muss daher für Ausgleichszahlungen nach EU-Recht aufkommen.