Keine generelle Winterreifen-Pflicht im Ausland

Vor der Fahrt sollte das Auto komplett vom Schnee befreit werden. (Foto Karsten-Thilo Raab)
In einigen europäischen Ländern besteht auch bei Schnee und Eis keine generelle Winterreifen-Pflicht. (Foto Karsten-Thilo Raab)

Wer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die richtigen Reifen aufgezogen haben. Winter- oder Ganzjahresreifen sind zwar nicht in allen Ländern Pflicht, können aber teils kurzfristig vorgeschrieben werden. Die Bußgelder sind mancherorts deutlich höher als in Deutschland.

In Österreich gibt es, so der ADAC, keine generelle Ausrüstungspflicht. Autofahrer müssen aber bei Eis und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern unterwegs sein. Die Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April und kann bei Missachtung – und je nach Umständen – zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. In harmlosen Fällen ist mit einem Bußgeld von 35 Euro zu rechnen.

Keine generelle Winterreifen-Pflicht in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Bei generell mangelhaften Reifen kann eine Buße von 100 Franken verhängt werden.

Bei Schnee und Eis kann dem Autofahrer schnell mal der Spaß vergehen. (Foto Karsten-Thilo Raab)
Bei Schnee und Eis kann dem Autofahrer schnell mal der Spaß vergehen. (Foto Karsten-Thilo Raab)

In Frankreich kann je nach Witterung der Winterreifen durch Schilder vorgeschrieben sein. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern vorweisen. Wer die angeordnete Schneeketten- und Winterreifenpflicht missachtet, muss 135 Euro Bußgeld zahlen.

Unterschiedliche Regelungen in Italiens Provinzen

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung. Die Provinzen können den Zeitrahmen und die Stecken für die Winterreifen-Pflicht frei bestimmen. Die lokalen Behörden entscheiden je nach Situation auf den Straßen. Die Ausnahme ist Südtirol: Dort dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt vom 15. November bis 15. April – auch auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 85 bis 338 Euro bestraft.

In Tschechien gibt es bei Schnee, Eis und Matsch oder allgemein bei Temperaturen unter vier Grad Celsius eine Winterreifenpflicht. Sie gilt immer vom 1. November bis 31. März. Pkw-Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1.500 bis 2.500 Kronen rechnen (etwa 55 bis 92 Euro).

Schneeketten können in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz von den Behörden örtlich angeordnet werden. Die Ketten müssen mindestens an den Antriebsrädern befestigt werden.