ESTA – die unverzichtbare elektronische „Eintrittskarte“ für USA-Reisende

Besitzer eines deutscher Reisepass können dank des ESTA Verfahrens in der Regel visafrei in die USA einreisen.
Besitzer eines deutscher Reisepass können dank des ESTA Verfahrens in der Regel visafrei in die USA einreisen.

Kalifornien, Florida, Texas, Hawaii, Neuengland – Namen, deren bloße Erwähnung ebenso wie New York, Grand Canyon, Yosemite-Nationalpark oder die Rocky Mountains, Lust auf Reisen in die USA machen. Denn nach wie vor zählen die Vereinigten Staaten von Amerika nicht von ungefähr zu den Sehnsuchtszielen vieler Deutscher. Vor der Reise über den großen Teich gilt es jedoch einige Formalitäten zu bewältigen. Dazu gehört, einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass zu besitzen und diesen gegebenenfalls rechtzeitig zu verlängern beziehungsweise neu zu beantragen.

Darüber hinaus kann sich ein jeder Staatsangehörigen von 22 europäischen Ländern, zu den auch Deutschland gehört, die Einreise in die USA erleichtern, in dem er an dem so genannten ESTA-Verfahren teilnimmt. Das Electronic System for Travel Authorization ermöglicht die visafreie Einreise. Vorausgesetzt allerdings, ein entsprechender individueller Antrag wurde elektronisch gestellt. Dass heißt für Familien, dass für jedes Familienmitglied gesondert ein solcher Antrag gestellt werden muss.

Die USA sind für ihre strengen Einreisebestimmungen bekannt.
Die USA sind für ihre strengen Einreisebestimmungen bekannt.

Die ESTA-Genehmigung wird in der Regel für zwei Jahre erteilt beziehungsweise so lange wie der Reisepass noch gültig ist, sofern dies kürzer als 24 Monate ist. Wer bereits einmal an dem Verfahren teilgenommen hat, sollte also vor dem Reiseantritt unbedingt die ESTA Gültigkeit überprüfen.

Wichtig ist zudem zu beachten, dass die USA gemäß Informationen des Auswärtigen Amts die Einreisebestimmungen für Reisende, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ohne Visum in die USA reisen dürfen, verschärft haben. So sind Reisende, die beispielsweise zusätzlich zu ihrer deutschen auch die Staatsangehörigkeit des Iran, Irak, Syriens oder Sudans besitzen, vom ESTA-Verfahren ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für Reisende, die seit 1. März 2011 in einem dieser Länder waren. Für diese Person bleibt lediglich die Möglichkeit, ein reguläres Visum zu beantragen. Weitere Informationen unter www.estaregistrierung.de