Auslands-Knöllchen nicht einfach ignorieren

Die Polizei im Ausland ist oft nicht zimperlich. Knöllchen sollten auf jeden Fall beglichen werden.
Die Polizei im Ausland ist oft nicht zimperlich. Knöllchen sollten auf jeden Fall beglichen werden.

Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren. Ferner sollten diese auf Plausibilität geprüft werden. Und danach sollte zügig gezahlt werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist juristische Hilfe unerlässlich.

Bei der Höhe der Bußgelder liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Viele Verkehrsverstöße im Ausland werden teils deutlich härter bestraft als hierzulande. Ein Beispiel: Wer 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig. In Norwegen sind es dann sogar mindestens 420 Euro.

Bei fehlerhaften Knöllchen juristischen Beistand holen

Für Parksünder gibt es im europäischen Ausland oft keine Gnade.
Für Parksünder gibt es im europäischen Ausland oft keine Gnade.

Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben häufig auf den EU-Rahmenbeschluss. Dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.

Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden ist es daher ratsam, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen. Das gilt beispielsweise für Forderungen für Parkverstöße in Kroatien. Diese werden häufig von einem Notar in Pula verschickt. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro verlangt er bis zu 350 Euro. Begründet wird dies unter anderem mit Rechtsverfolgungskosten. Urlaubern, die keinen Einspruch einlegen, droht gar eine Vollstreckung.

Die Polizei ist im Ausland schnell dabei, wenn es darum geht Knöllchen zu verteilen.
Die Polizei ist im Ausland schnell dabei, wenn es darum geht Knöllchen zu verteilen.

Rabatte für Schnellzahler

Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Vorausgesetzt, es wird innerhalb bestimmter Fristen bezahlt. Besonders großzügig zeigen sich dabei Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro. Aus Österreich sogar bereits ab 25 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Daher kann es durchaus sein, dass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden.

Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht bezahlt haben, droht möglicherweise bei der nächsten Reise in das entsprechende Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen bleiben vollstreckbar. In Italien beispielsweise verjähren diese erst nach fünf Jahren. Und  in Spanien erst nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.