Balearen – drastische Maßnahmen gegen Exzesse

Balearen
Im Kampf gegen Partytourismus und wilde Exzesse greifen die Balearen nun konsequent durch und drohen mit knallharten Strafen für Urlauber und Einheimische.

Der Regierungsrat der Balearen hat einen Gesetzesbeschluss zur Bekämpfung von Exzessen in bestimmten Tourismusgebieten verabschiedet. Dies soll eine ernsthafte Veränderung des Tourismus bewirken. Insbesondere sollen Maßnahmen zum Schutz des Reiseziels ergriffen und Exzesse durch übermäßigen Alkoholkonsum in bestimmten Teilen der Balearen vermieden werden. Verboten sind unter anderem das Springen von Balkon zu Balkon, Ausflüge rund um das Thema Alkohol und den Verkauf von Alkohol zum Pauschalpreis. Der Geltungsbereich der Verordnung ist auf drei Bereiche (Arenal, Magaluf und den Westen Sant Antonis) beschränkt und gilt zunächst für ünf Jahre. Das Sanktionssystem sieht Bußgelder von bis zu 600.000 Euro und eine Aussetzung der Berufstätigkeit von bis zu drei Jahren vor.

Die Balearischen Inseln sind somit zu einem Vorreiter im Kampf gegen den Übertourismus geworden und behalten den Standard, der den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (ODS) und der Balearen-Agenda 2030 entspricht, bei. Nachhaltiger Tourismus soll dabei weiterhin respektiert werden. Die Ausarbeitung der Verordnung erfolgte im allgemeine Interesse, das unbürgerliche Verhalten in bestimmten touristischen Gebieten der Balearen zu vermeiden. Die Bemühungen, das Reiseziel zu fördern, ihm eine höhere Qualität zu bieten – sowohl durch öffentliche als auch private Investitionen – und es auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten und globalen Markt zu positionieren, wurden immer wieder durch bestimmte unbürgerliche Verhaltensweisen in einigen touristischen Gebieten von Mallorca und Ibiza beeinträchtigt. Die meisten Zusammenhänge hierbei gab es durch Alkoholmissbrauch.

Übermäßiger Alkoholgenuss soll auf den Balearen der Vergangenheit angehören.

Mit dieser Norm, die von Institutionen, sozialen Akteuren, Unternehmen und Arbeitgebern verteidigt und gefördert wird, stellt die Regierung die notwendigen Instrumente zur Verfügung, um die Situation zu bekämpfen und in eine andere Richtung zu lenken. Das Image Mallorcas soll wieder aufpoliert werden, indem touristische Aktivitäten unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Auf diese Weise werden die Investitionsanstrengungen der letzten Jahre durch den privaten Sektor belohnt. Um die in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen besser zu überwachen und zu koordinieren, werden eine Kommission und eine Unterkommission in den Tourismuszonen eingerichtet. Die Kommission wird von der Regierung und Vertretern der Regierungsdelegation gebildet und die Unterkommission von Arbeitgebern und Wirtschafts- und Nachbarschaftsverbänden.

Von nun an ist Werbung zur Förderung des Konsums in touristischen Einrichtungen ebenso verboten wie Gratis-Bars, Happy Hour oder ähnliches. Alkoholautomaten werden abgeschafft und Einrichtungen, die Alkohol verkaufen, müssen zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr geschlossen bleiben. Handlungen wie das Springen zwischen Balkonen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährden, sind auf dem gesamten Gebiet der Balearen verboten. Dies gilt nicht nur innerhalb des territorialen Geltungsbereichs der Verordnung. In den betroffenen Gebieten ist es außerdem verboten, Werbung für die sogenannten Partyboote zu betreiben. Darüber hinaus wird die Erteilung neuer Lizenzen ausgesetzt und eine Frist von 24 Monaten zur Regelung der Tätigkeit eröffnet.

Palma de Mallorca ist eine der beliebtesten Anlaufstellen auf den Balearen. – Foto Mateu Bennássar

Schließlich legt das Gesetz ein Sanktionssystem fest, das zwischen schweren und sehr schweren Verstößen unterscheidet. Im ersten Fall werden die folgenden Handlungen als schwere Verstöße angesehen: Praktiken, die das Leben, die Unversehrtheit oder die Gesundheit gefährden (Verstoß des Touristen, der sie ausübt); das Ausbleiben einer ausdrücklichen Aufklärung der Kunden über die besagten gefährlichen Praktiken (Verstoß der Einrichtung); die Nichtausweisung von Kunden, die diese gefährlichen Praktiken ausführen (Verstoß der Einrichtung); unter anderem auch das Werben alkoholischer Getränke oder das Ausschenken von Alkohol in den Einrichtungen.

Zu den sehr schweren Verstößen gehören u. a. der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb der zulässigen Zeiten, Freigetränke, Happy Hour oder Verkaufsstrategien wie „2 für 1“ und „3 für 1“, Alkoholautomaten, der Verkauf von Getränken an Minderjährige und Schwangere, die Werbung oder die Durchführung von alkoholischen Ausflügen (Pub Crawl) oder die Begehung von zwei schweren Straftaten innerhalb von sechs Monaten. Sehr schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 60.001 bis 600.000 Euro geahndet und können je nach Umständen auch zur Schließung des Lokals für maximal drei Jahre führen. Alle anderen in dem Erlass benannten Verstöße werden als geringfügige Verstöße betrachtet, die mit Geldstrafen zwischen 1.000 und 6.000 Euro geahndet werden. Weitere Informationen unter www.illesbalears.travel.