Zahlreiche italienische Innenstädte sind inzwischen für Nichtanlieger gesperrt. Die Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringern. Verstöße gegen das Einfahrtverbot werden laut ADAC empfindlich geahndet: Mindestens 80 Euro beträgt das Bußgeld. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so problemlos die oftmals videoüberwachte ZTL passieren. Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis bei der entsprechenden italienischen Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung sollte man sich von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Übrigens: Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst wird – dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig. Auch wenn der Verstoß mit einem Mietwagen geschieht, entgeht man der Geldbuße nicht: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro. Darum gilt generell: Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und im Zweifelsfall für die Fahrt ins Stadtzentrum auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Karsten-Thilo Raab
berichtet seit mehr als drei Jahrzehnten für eine Vielzahl von Zeitungen und Magazinen über Reiseziele weltweit. Zudem hat er sich einen Namen als Autor von mehr als 120 Reise-, Wander- und Radführern sowie Bildbänden gemacht.