Ab dem 15. März 2016 benötigen deutsche Staatsbürger vor einem Flug nach Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung. Die Electronic Travel Authorization (eTA) erlaubt es den kanadischen Sicherheitsbehörden, die Passagiere schon vor dem Betreten des Flugzeugs zu überprüfen.
Was sich kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach: Wer ab dem Stichtag nach Kanada fliegen möchte, füllt vor dem Abflug oder bestenfalls sogar schon vor dem Ticketkauf einen Onlineantrag der Einwanderungsbehörde (Department of Citizenship and Immigration Canada) aus und erhält im Regelfall innerhalb weniger Minuten die eTA. Eine solche Einreisegenehmigung ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Hierzu zählen zum Beispiel deutsche Staatsbürger.
Für die eTA wird eine Gebühr in Höhe 7 CAD (zurzeit etwas mehr als 5 EUR) erhoben. Sie gilt ab dem Ausstellungsdatum für fünf Jahre, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen beziehungsweise eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Bereits ab dem 1. August 2015 ist es möglich, auf freiwilliger Basis eine eTA zu beantragen.
Für den Antrag sind lediglich einige grundlegende persönliche Angaben notwendig, die bereits jetzt bei der Einreise nach Kanada erfragt werden. Von der Einführung der eTA versprechen sich die kanadischen Behörden erhöhte Sicherheit, weil gefährliche Personen erst gar nicht ins Flugzeug steigen können. Die Wartezeit nach der Landung verkürzt sich dementsprechend, weil aufwendige Kontrollen der Passagiere entfallen. Das Konzept ist angelehnt an ähnliche Programme in den USA und Australien.