Ledersandalen aus Griechenland, Sherry aus Spanien, Kaffee aus Italien. Souvenirs sind eine schöne Sache und verlängern das Urlaubsgefühl. Doch was gilt es in Sachen Zoll und Steuern zu beachten? Die gute Nachricht vorweg: Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Zölle mehr. Wer also ein neues Kleid, Schuhe, Gewürze oder sonstige Dinge für den persönlichen Ge- und Verbrauch mitbringen möchte, kann dies problemlos tun.
Doch Achtung: Für Genussmittel wie Tabak, Kaffee oder Alkohol sollten bestimmte Richtmengen für den Eigenbedarf eingehalten werden. Sonst droht bei einer Kontrolle möglicherweise Ärger. Waren, die über die Richtmengen hinausgehen, müssen nachversteuert werden, wenn nicht nachgeweisen werden kann, dass die gesamte Menge für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Dies führt zu Diskussionen und macht den Preisvorteil des Kaufs im Ausland in der Regel zunichte.
Grenzen der Tabak-Einfuhr
Wer zum Beispiel aus Tschechien nach Deutschland Tabak mitbringen möchte, darf 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilogramm Rauchtabak und 800 Rauchportionen (Sticks zur Inhalation von Aerosol oder Rauch) sowie einen Liter Substitute (Liquids für E-Zigaretten) für den Eigenbedarf nach Deutschland einführen. Für Alkohol gelten zehn Liter Spirituosen (z. B. Whisky, Wodka, Likör), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein, Marsala), 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier als Richtwert für den Eigenbedarf. Für Wein gibt es in Deutschland keine Beschränkung. Und wer seine morgendliche Kaffeeroutine mit italienischem Kaffee zu Hause beibehalten möchte, der sollte die Richtmenge von zehn Kilogramm Kaffee und zehn Kilogramm kaffeehaltige Waren beachten.
Gut zu wissen: Die oben genannten Freimengen für Deutschland gelten pro Person. Dafür gibt die EU Richtwerte vor, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen. Sie können aber höhere Mengen erlauben. Dies bedeutet, bei Einreise von Deutschland in ein anderes EU Land oder einem Transit können abweichende Regelungen gelten. Zudem gibt es in einigen EU-Ländern andere Altersgrenzen für Alkohol. Daher sollte man sich am besten bei den zuständigen Zoll-Behörden erkundigen, was in der konkreten Länderkombination gilt.
Medikamente aus einem anderen EU-Land
In manchen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, sind viele Medikamente günstiger als in Deutschland. Hier darf bei der Einfuhr der Eigenbedarf für maximal drei Monate nicht überschritten werden. Auch hier gilt: in einigen Ländern der EU sind Nahrungsergänzungsmittel und andere Präparate frei erhältlich, die in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Ob und unter welchen Bedingungen diese eingeführt werden dürfen, richtet sich alleine nach deutschem Recht.
Goldschmuck einführen
Wer Gold und Edelsteine aus einem anderen EU-Land mitbringen möchte, kann dies bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro problemlos machen. Höhere Beträge müssen beim deutschen Zoll auf Nachfrage mündlich angemeldet werden. Zu bedenken ist aber: In vielen EU-Ländern gibt es Bargeld-Obergrenzen, daher sind Barzahlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich.
Gefundene Muscheln oder Korallen
Darf man am Strand gefundene Muscheln oder Korallen einfach so mitnehmen? Nicht immer, denn diese können dem Artenschutz unterliegen. Und dann wäre eine behördliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Daher sollte man sich bei Artenschutz online über die gängigen Vorschriften informieren.
Auch sonst heißt es: Nicht alles, was man kaufen kann, ist auch erlaubt. Dies gilt insbesondere für Feuerwerkskörper, Kulturgüter, Antiquitäten, Waffen, Pflanzenschutzmittel und Medien mit jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Inhalten.
Kraftstoff in Reservekanistern
Mitunter sind die Kraftstoffpreise in anderen EU-Ländern für deutsche Urlauber attraktiv. Und manch einer kommt auf die Idee, nicht nur das Auto vollzutanken, sondern den Kraftstoff auch noch in Reservekanister abzufüllen und mitzunehmen. Dabei wird eine Menge von bis zu 20 Litern zur Mitnahme nach Deutschland vom deutschen Zoll nicht beanstandet. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der Sicherheit, nicht mehr als zehn Liter im Auto mitzuführen.
Dabei gelten, je nach EU-Land, unterschiedliche Regelungen: In Frankreich, Italien und Spanien dürfen zehn Liter im Reservekanister sein. In Liechtenstein und der Schweiz sind es 25 Liter. Anders in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Kroatien und Luxemburg; hier ist die Mitnahme komplett verboten.
Einreise aus EU-Sondergebieten
Für manche Gebiete der Europäischen Union gibt es Sonderregelungen. So zum Beispiel für die Kanarischen Inseln, Helgoland, Nord-Zypern oder die Überseedepartements Frankreichs. Hier ist es dringend angeraten, sich vor der Rückreise auf der Internetseite des deutschen Zolls über die genauen Reisefreimengen zu informieren.
Waren aus einem Nicht-EU-Land
Auch bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten Freimengen für Tabak, Alkohol und Kaffee. Vorsicht ist geboten, wenn Wurst oder Käse aus dem Urlaub mitgebracht werden sollen. Denn die Einfuhr ist nur sehr eingeschränkt erlaubt.
Souvenirs sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Hierzu zählen auch Tabak-Substitute wie Liquids für E-Zigaretten. Bei See- und Flugreisen liegt der Gesamtbetrag bei 430 Euro. Achtung: Wer das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, darf maximal Waren im Wert von 175 Euro mitbringen. Diese Summen sind schnell erreicht. Liegen sie darüber, müssen die Waren auf jeden Fall durch den Zoll. Der rote Ausgang ist am Flughafen dann der richtige.
Abgaberechner des Zolls
Wer genau wissen möchte, was und wieviel aus dem jeweiligen Urlaubsland mitgebracht werden darf, kann den Abgaberechner des deutschen Zolls nutzen. Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland finden sich zudem weitere Informationen rund um das Thema Zoll und Reisefreimengen in der EU.
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