Fluggastrechte – Schutz bei Reiseproblemen

Fluggastrechte
In der EU gibt es strenge Fluggastrechte, die sicherstellen sollen, dass Passagiere bei z. B. Verspätungen oder Annullierungen geschützt sind.

In der EU gibt es strenge Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder anderen Reiseproblemen gut geschützt sind. Im Wesentlichen geht es darum, ein Mindestmaß an Unterstützung und Entschädigung sicherzustellen, wenn Reisen nicht wie geplant verlaufen.

EU-Vorschriften für Fluggastrechte

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verschiedene Verordnungen erlassen, die darauf abzielen, einheitliche Standards für den Schutz von Passagieren zu gewährleisten. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Reisende ihre Rechte kennen und durchsetzen können, übrigens auch unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind.

Im Luftverkehr spielt insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine wichtige Rolle. Diese Regelung betrifft Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen im Falle von Flugannullierungen, Verspätungen und Überbuchungen. Eine weitere wichtige Verordnung ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die den besonderen Schutz von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität sicherstellt.

Rechte bei Flugverspätungen und -annullierungen

Fluggastrechte
Flugausfälle und -verspätungen können einem das Urlaubsvergnügen mächtig verhageln.

Flugprobleme wie Verspätungen und Annullierungen sind leider nicht selten, und für Passagiere können sie mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein. Die EU hat klare Regeln festgelegt, wann Ihnen eine Entschädigung zusteht:

  1. Flugverspätungen: Wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, besteht in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen. Zusätzlich stehen dem Reisenden Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und die Nutzung von Kommunikationsmitteln zu.
  2. Flugannullierungen: Wird der Flug annulliert, muss die Fluggesellschaft entweder eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises anbieten. In vielen Fällen haben Reisende darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Airline hat mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert oder es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
  3. Überbuchungen: Wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Plätze verfügbar sind, kann es vorkommen, dass Personen trotz gültiger Buchung nicht an Bord gehen dürfen. Auch in diesem Fall besteht Anspruch auf Betreuungsleistungen und eine Entschädigung.

Ausnahmen und außergewöhnliche Umstände

Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Airline keine Entschädigung zahlen muss. Diese sogenannten außergewöhnlichen Umstände liegen vor, wenn das Problem außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie etwa bei extremen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Sicherheitsbedrohungen wie Terrorwarnungen.

Die Fluggastrechte regeln genau, wer wann Anspruch auf eine Entschädigung hat.

Auch technische Defekte können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Umstände gelten. Doch das ist nicht immer der Fall: Wenn die Airline den technischen Defekt durch eine ordnungsgemäße Wartung hätte verhindern können, muss sie dennoch eine Entschädigung zahlen.

Rechte bei Nichtbeförderung und Herabstufung

Bei Überbuchung oder wenn ein Boarding aus anderen Gründen möglich ist, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, freiwillige Passagiere zu suchen, die bereit sind, ihren Platz gegen eine frei verhandelte Entschädigung aufzugeben. Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden und einer Person die Beförderung verweigert wird, stehen ihr zusätzlich zu Betreuungsleistungen eine Entschädigung sowie alternative Reisemöglichkeiten zu.

Bei Herabstufung in eine niedrigere Klasse, besteht Anspruch auf eine Rückerstattung eines Teils des Ticketpreises. Diese Rückerstattung beträgt je nach Flugstrecke bis zu 75 Prozent des Ticketpreises.

Fluggastrechte bei besonderen Umständen

Besondere Regelungen gelten für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Diese Passagiere haben Vorrang und Anspruch auf besondere Unterstützung, unabhängig davon, ob es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Auch wenn eine Reise aus medizinischen Gründen unterbrochen werden muss, spielen die Fluggastrechte eine wichtige Rolle. Im Fall von Notlandungen aufgrund eines medizinischen Notfalls liegt keine Entschädigungspflicht vor, aber Betreuungsleistungen müssen weiterhin erbracht werden.

Fluggastrechte durchsetzen

Um Fluggastrechte durchzusetzen, gibt es professionelle Hilfe.

Trotz klarer Regelungen weigern sich viele Fluggesellschaften, freiwillig Entschädigungen zu zahlen. Fluggäste die Anspruch auf eine Entschädigung haben, sollten sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft wenden. Oft zögern diese jedoch den Prozess hinaus oder lehnen die Forderungen ab. In solchen Fällen können Schlichtungsstellen oder spezialisierte Dienstleister wie AirHelp helfen. Diese Plattformen unterstützen Passagiere bei der Durchsetzung der Rechte und übernehmen den gesamten Prozess – vom ersten Mahnschreiben bis hin zur Klage, falls notwendig.

Fazit: Rechte schützen Reisende

Dank der EU-Verordnungen können Passagiere ihre Ansprüche geltend machen und Entschädigungen für Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen einfordern. Auch wenn der Prozess manchmal mühsam ist, lohnt es sich, für seine Rechte einzutreten und nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Tipp: Reisende sollten alle relevanten Informationen über ihren Flug dokumentieren, wie etwa die geplante und tatsächliche Abflugzeit sowie jegliche Kommunikation mit der Fluggesellschaft. Diese Informationen sind entscheidend, um später allfällige Ansprüche geltend machen zu können.

G. Schröder

ist seit Kindestagen mit dem Reisevirus infiziert und bringt sich seit Jahr und Tag mit großem Engagement als gute Seele hinter den Kulissen in das Mortimer Reisemagazin ein.