
Steigende Kerosinpreise, gestrichene Flüge, verunsicherte Urlauber – der Iran‑Krieg trifft die Reisebranche spürbar. Was bedeutet das für bereits gebuchte Reisen und welche Rechte haben Verbraucher wirklich?
Die Auswirkungen des Iran-Kriegs sind nicht nur an den Tanksäulen, sondern auch in der Reisebranche spürbar. Verbraucher blicken besorgt auf ihre anstehenden Reisen. Das Kerosin wird teurer und erste Reiseveranstalter kündigen nachträgliche Erhöhungen der Preise an. Andere wie beispielsweise die Fluglinie Ryanair wollen Flüge stornieren. Ist das zulässig? Welche Rechte Reisende haben, erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Mortimer Reisemagazin: „Besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die gebuchte Reise teurer wird?“

Iwona Husemann: „Das kommt auf die Höhe der angekündigten Preiserhöhungen an. Wenn der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöht wird, können Pauschalreisende kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Sie müssen dabei jedoch die vom Reiseveranstalter gesetzte Frist beachten. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, gilt die Erhöhung als angenommen und es besteht kein Rücktrittsrecht mehr.“
Mortimer Reisemagazin: „Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Pauschalreise und einer Individualreise?“
Iwona Husemann: „Bei individual gebuchten Reiseleistungen gibt es in der Regel kein Preisanpassungsrecht. Wenn also nachträglich Preise erhöht werden, müssen Verbraucher diese Teuerungen nicht akzeptieren. Wird ein gebuchter Flug komplett gestrichen, haben Reisende nach der EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Umbuchung auf einen anderen Flug. Die Verordnung greift dann, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Sollte der Flug kurzfristig annulliert werden, können Verbraucher je nach Strecke zudem die Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro fordern.“
Mortimer Reisemagazin: „Warum ist es möglich, bereits gebuchte Reisen teurer zu machen?“
Iwona Husemann: „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten für Preissteigerungen in aller Regel sogenannte Änderungsvorbehaltsklauseln. So ein Änderungsvorbehalt ist gesetzlich geregelt und zulässig. Dabei gehören beispielsweise höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine Preiserhöhung. Diese darf jedoch nicht mehr als acht Prozent des Reisepreises betragen. Reisenden muss die Erhöhung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.“
Weitere Informationen rund um Fluggastrechte unter www.verbraucherzentrale.nrw.
Mortimer
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