Jahresrückblick aus der Welt des Reisens – 2016

Das Jahr 2016 neigt sich mit riesigen Schritten dem Ende. Gemäß alter Tradition ein Zeitpunkt, an dem wir eine Bilanz des Jahres ziehen. Und auch 2016 gab es mit Blick auf die Welt des Reisens wieder zahlreiche interessante, kuriose und fragwürdige Entwicklungen und Trends. Dieser haben wir in einer vierteiligen Serie zusammengetragen. Nachstehend unsere Höhepunkte aus dem ersten Quartal 2016:

Januar 2016

Neuseeland erhebt ab 1. Januar eine Einreisesteuer. Flugreisende müssen umgerechnet knapp 13 Euro und Gäste von Kreuzfahrtschiffen sowie von privaten Booten rund 15 Euro bezahlen. Transitpassagiere und Kinder unter zwei Jahren sind davon ausgenommen.

Im vergangenen Jahr wurde eine Rekordzahl an Beschwerden im öffentlichen Verkehr registriert. Fast 12.000 Betroffene haben sich 2015 an die Schlichtungsstelle gewandt, 45 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Anträge auf Entschädigungen bei Flugreisen stiegen von 4.813 auf 8.700, bei der Bahn gingen sie um 15 Prozent zurück.

2016
Ein neues Waffengesetz tritt Anfang des Jahres in Texas in Kraft: Seit 1. Januar dürfen rund eine Million Menschen mit Lizenz ihre Pistolen offen tragen. In Sicherheitsbereichen von Flughäfen, Bars und Stadien sind Handfeuerwaffen jedoch weiter verboten.

Ein Selbstmordattentäter sprengt sich am 12. Januar in der türkischen Millionenmetropole Istanbul in die Luft und reist zwölf Menschen mit in den Tod – darunter zehn Deutsche. Weitere 15 Personen werden zum teil schwer verletzt.

Mehrere Explosionen haben am 14. Januar die indonesische Hauptstadt Jakarta erschüttert. Dabei sollen mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen sein. Unter anderem hat sich ein Selbstmordattentäter in einem Starbucks-Café in die Luft gesprengt.

Ein mit Sprengstoff beladenes Auto rammte am 20 Januar das Beach View Hotel in der somalischen Hauptstadt Mogadischu, danach schossen die Angreifer im Restaurant um sich. Dabei wurden mindestens 19 Menschen getötet.

Der ständige Stau in Brüssel soll UNESCO-Weltkulturerbe werden: Mit diesem witzigen Aufhänger wirbt die belgische Bahn SNCB im Januar in Spots und auf einer Website für ihre eigenen Dienste.

Der indische Bundesstaat Bihar führt eine 13,5 prozentige Steuer auf Snacks und Süßigkeiten mit einem Kilopreis über umgerechnet 6,90 Euro ein.

Trauriger Ritterschlag für Venezuelas Hauptstadt Caracas, die gemäß Statistik mit 120 Tötungsdelikten pro 100.000 Einwohner außerhalb von Kriegsgebieten der gefährlichste Ort der Welt ist.

In Brasilien werden 220.000 Soldaten eingesetzt, um im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele in Rio de Janeiro die Ausbreitung des von Mücken übertragenen Zirka-Virus einzudämmen.

Das indische Unternehmen Wings Travels gibt bekannt, dass künftig nur Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle die Taxis des Unternehmens lenken werden. Damit solle den oft am Rande der Gesellschaft Lebenden ermöglicht werden, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Februar 2016

In Japans Hauptstadt Tokio gibt sich die U-Bahn künftig ganz dufte: Die Bahngesellschaft Tokyu Corporation lässt ab Februar in 17 Bahnhöfen Aromaspender installieren. Die Duftpalette umfasst ein Dutzend Sorten – darunter Pampelmuse, Lavendel, Orange und Zitrone.

Angesichts der Terrorangst passte das Timing schlecht, am 7. Februar mitten in London einen Doppeldeckerbus in die Luft zu sprengen. Die Explosion erfolgte zwar  mit Ansage, doch Anwohner und Touristen versetzte sie wohl dennoch zunächst in Angst und Schrecken. Zum Glück alles nur Show für den Actionfilm „The Foreigner“ mit Jackie Chan und Pierce Brosnan.

Beim einem Frontalzusammenstoß zweier Regionalbahnen am 9. Februar nahe Bad Aibling in Bayern kommen zehn Menschen ums Leben, weitere 80 werden zum Teil schwer verletzt.

Ein Elefant rennt am 10. Februar  stundenlang durch Siliguri im indischen West-Bengalen und zerstört Wohnungen, Autos und Motorräder. Der Dickhäuter konnte schließlich betäubt und in einen nahe gelegenen Park gebracht werden.

Im Vorjahr gab es so viele registrierte Hai-Attacken wie noch nie zuvor. 2015 wurden 98 Menschen von den Raubfischen angegriffen, der bisherige Höchstwert  lag bei 88 im Jahr 2000.

Airlines dürfen den vollen Flugpreis bei der Buchung unabhängig vom Preis und dem Zeitraum bis zum Reisetermin. kassieren. Dies hat der Bundesgerichtshof am 16. Februar klar gestellt. Die Zahlung bei der Ausstellung des Tickets sei internationaler Standard und keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Verbraucherzentrale NRW wollte die AGB von Lufthansa, Condor und Tuifly kippen und ist damit gescheitert.

Arbeitgebern steht Schadenersatz zu, wenn ihre Mitarbeiter aufgrund von Flugverspätungen nicht rechtzeitig zu Termine erscheinen können. Eine Airline haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die verspätete Mitarbeiter entstanden sind, urteilte der Europäische Gerichtshof. Gemäß des Montrealer Übereinkommens liegt der Höchstbetrag derzeit bei rund 5.000 Euro.

Eine Zubringer-Airline muss gemäß Urteil des Berliner Landgerichts für einen verpasstem Anschlussflug zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchführt und kein Codesharing besteht. Der erste Carrier sei zwar nicht für die zweite Strecke verantwortlich, aber durchaus für die Gesamtverspätung der Reise und muss daher für Ausgleichszahlungen nach EU-Recht aufkommen.

Die Gepäckanlage am Flughafen Düsseldorf kennt kein Schaltjahr. Deshalb blieben rund 1.200 Koffer erst einmal liegen. Die Software fiel  immer wieder aus, weil sie den 29. Februar als Sortierkriterium nicht erkannte. Mitarbeiter übernahmen die Abfertigung per Hand, bis ein Update eingespielt war.

März 2016

Ein Jahr nach dem verheerenden Erdbeben bleiben immer noch viele Urlauber weg. Die will Nepal nun mit einer Gratisaktion anlocken: Nach der Ankunft auf dem Flughafen Kathmandu bekommen sie eine Sim-Karte, mit der sie 50 Minuten kostenlos telefonieren können.

Fast wäre die Vierjährige am 8. März unbemerkt von Istanbul nach Paris geflogen. Eine Französin hatte das Mädchen in ihrer Tasche mit an Bord genommen und unter einer Decke versteckt. Doch in der Luft musste die Kleine mal und hielt es nicht mehr aus. Wie sie in der Türkei durch die Kontrollen kam, bleibt ein Rätsel.

Engländer machen ja öfter Schlagzeilen, wenn sie zu tief ins Glas geschaut haben. Ein britischer Tourist in Amsterdam schrieb am 11. März eine neue Geschichte. Weil er nach einer Zechtour sein Hotel nicht wiederfand, kletterte er durch das offene Fenster im ersten Stock eines Wohnhauses und legte sich dort ins Bett. Der Bewohner entdeckte ihn, als er schlafen gehen wollte, und holte die Polizei.

An der Elfenbeinküste haben Al-Kaida-Terroristen  am 13. März in drei Hotels und am Strand in Ouattara wahllos auf Urlauber gefeuert. 22 Menschen kamen ums Leben, darunter auch eine Deutsche.

Aus dem iPhone 6 einer gewissen Anna Crail trat am 17. März auf Alaska Air Flug  nach Hawaii eine 20 Zentimeter hohe Stichflamme aus. Vor Schreck warf sie das Smartphone weg und es landete brennend unter dem Sitz eines anderen Passagiers. Zurück blieben nur der Schock und ein verkohltes Handy

Ein A380 der Lufthansa mit 500 Passagieren an Bord kollidiert am 18. März  beim Landeanflug auf Los Angeles beinahe mit einer Drohne. In rund 1.500 Metern Höhe tauchte das unbemannte Fluggerät vor dem Cockpit der Maschine auf. Es gelang dem Kapitän dennoch, sicher zu landen.

Die neue Umgebung eines Hotelzimmers törnt sexlustige deutsche Paare offenbar an. Zumindest sind sie davon überzeugt, dass Sex im Hotel besser ist als Zuhause. Er dauert auch länger, fand das Portal Hotel Tonight in einer Umfrage heraus, im Schnitt 32 Minuten.

Bei einem neuerlichen Selbstmordanschlag am 19. März in Istanbul kommen fünf Menschen ums Leben, weitere 36 werden zum Teil schwer verletzt.

In der südrussischen Stadt Rostow stürzt am 19. März beim Landeanflug ein Jet der Billigairline Fly-Dubai ab. Alle 62 Insassen kommen ums Lebe.

Bei Bombenanschlägen am Flughafen und in einer U-Bahnstation in Belgiens Hauptstadt Brüssel kommen 34 Menschen ums Leben, weiter 270 werden verletzt. Die Terrormeliz Islamischer Staat will dafür verantwortlich sein.

Fast hätte am 31. März der Kuckuck auf dem Condor-Jet in Salzburg geklebt. Nicht etwa, weil der Ferienflieger Landegebühren oder die Kerosinrechnung schuldig geblieben wäre. Es ging um 600 Euro Entschädigung für 22 Stunden Verspätung. Weil Condor die nicht zahlte, gab es einen Vollstreckungstitel, mit dem der Gerichtsvollzieher das Flugzeug an die Kette legen wollte. Nur durch sofortige Zahlung ließ sich die Pfändung noch vermeiden.