Große Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee

Vor der Fahrt sollte das Auto komplett vom Schnee befreit werden. (Foto Karsten-Thilo Raab)
Vor der Fahrt sollte das Auto komplett vom Schnee befreit werden. (Foto Karsten-Thilo Raab)

Auch im Winter können Autofahrer jede Menge falsch machen – ob aus Unwissenheit oder falschem Regelverständnis. Dadurch gefährden sie sich und andere, zudem drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg. Der ADAC hat die größten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee zusammengefasst:

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Wer dies tut, muss mit eingeschränkter Sicht und 10 Euro Strafe rechnen. Wichtig für gute Sicht ist auch, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.

Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit. Schon bei einem Crash mit 16 Stundenkilometern schneidet das quer liegende Gurtband tief in den Bauch ein. Innere Verletzungen sind möglich.

Bei Schnee und Eis kann dem Autofahrer schnell mal der Spaß vergehen. (Foto Karsten-Thilo Raab)
Bei Schnee und Eis kann dem Autofahrer schnell mal der Spaß vergehen. (Foto Karsten-Thilo Raab)

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten: Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z.B. Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.

Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufenlassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm und Abgase und riskiert 10 Euro Bußgeld. Im Stand braucht ein Motor sehr lange, bis er warm wird.

Mit Sommerreifen verlängert sich der Bremsweg auf winterlichen Straßen deutlich. (Foto Karsten-Thilo Raab)
Mit Sommerreifen verlängert sich der Bremsweg auf winterlichen Straßen deutlich. (Foto Karsten-Thilo Raab)

Mit Sommerreifen ist der Bremsweg doppelt so lang. Auch herkömmliche Ganzjahresreifen benötigen im Durchschnitt etwa eine Fahrzeuglänge mehr zum Anhalten als ein guter Winterreifen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs ist, wird mit 60 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, bekommt 80 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Räum- und Streufahrzeuge überholen sollte vermieden werden – denn vor Räum- und Streufahrzeugen ist die Fahrbahn häufig gefährlich glatt. Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen. Denn die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst – das wird leicht unterschätzt.

Winterdienstfahrzeuge sollten nach Möglichkeit nicht überholt werden. (Foto Karsten-Thilo Raab)
Winterdienstfahrzeuge sollten nach Möglichkeit nicht überholt werden. (Foto Karsten-Thilo Raab)

Obwohl der Winterdienst Tag und Nacht im Einsatz ist, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.

Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen.

Bei einem Unfall kann Wintergepäck schnell gefährlich werden: Ski bohren sich in Rückenlehnen, Skistiefel treffen Köpfe, Insassen werden schwer verletzt. Ein ungesicherter Koffer mit etwa 20 Kilogramm trifft bei einem Crash mit Tempo 50 mit einer Wucht von bis zu einer Tonne auf. Deshalb Dachboxen, Skiträger und Spanngurte nutzen. Ungesicherte Ladung wird mit einem Punkt in Flensburg und bis zu 75 Euro Strafe geahndet.